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Zinshelfer

AGB

 
 
 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Zinshelfer.de

 

§1 Vorbemerkung

Zinshelfer.de, (nachfolgend „Zinshelfer“) – verantwortlich: Deniz Akdag – betreibt eine internetbasierte Vergleichs- und Vermittlungsplattform (nachfolgend „Plattform“) für Kredite, Finanzierungen und andere Finanzprodukte (nachfolgend „Finanzierungen und andere Finanzprodukte“). Die Plattform richtet sich einerseits an Privatpersonen, Unternehmer, Gewerbetreibende und Freiberufler (nachfolgend „Nutzer“) und andererseits an Vergleichsportal-Anbieter, Banken und andere Finanzdienstleister sowie Versicherungen (nachfolgend „Finanzdienstleister“). Registrierte Nutzer werden nachfolgend gemeinsam als „Kreditnehmer“ oder „Mitglied“ bezeichnet; im Übrigen werden alle anderen nicht registrierten Nutzer nachfolgend gemeinsam als „Besucher“ bezeichnet. Zinshelfer erstellt selbst oder mit Hilfe Dritter für seine Nutzer unentgeltliche und unverbindliche Konditionsanfragen für Kredite und Finanzierungen und andere Finanzprodukte und berät auf Wunsch den Nutzer zu Finanzierungen und Finanzdienstleistungen mit Erlaubnis nach §34C GewO.

Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Besonderen Geschäftsbedingungen für die Kreditvermittlung auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z.B. Kreditvermittler/ Kreditvermittlerin/ Nutzer/ Nutzerin ) verzichtet. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

§2 Geltung der AGB

2.1 Geltungsbereich

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere die Dienstleistung der Vermittlung von Privatkrediten und Finanzierungen gem § 34c GewO. Im Hinblick auf die genannten Dienstleistungen ergänzen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kreditvermittlung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Finanzdienstleisters. 

2.2 Regelungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen Zinshelfer und den Kreditnehmern, Partnern und den sonstigen Besuchern in Bezug auf die Nutzung der Plattform.

2.3 Ausschluss widersprechender AGB

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mitglieds oder Besuchers finden keine Anwendung, es sei denn, diese werden von Zinshelfer schriftlich anerkannt.

2.4 Änderung der vorliegenden AGB

Zinshelfer ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden und Partner per E-Mail schriftlich spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt und im Übrigen den Besuchern auf der Plattform bekanntgegeben. Widerspricht das Mitglied der Geltung der geänderten Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Benachrichtigung seitens Zinshelfer über die Änderung oder wird die Plattform vom Kunden, Partner oder von Besuchern ohne Widerspruch gegen die Änderungen erneut genutzt, so gelten die geänderten Bedingungen als vom Mitglied bzw. Besucher akzeptiert. Zinshelfer wird das Mitglied in der Benachrichtigung und die Besucher in der Veröffentlichung auf der Plattform auf die konkreten Änderungen und auf die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs gegen die Änderungen hinweisen.

§3 Leistungsgegenstand

Zinshelfer betreibt die in der Präambel beschriebene Plattform und tritt dementsprechend als technischer Dienstleister auf. Zinshelfer hilft bei der Vermittlung von Vertragsabschlüssen zwischen einem Kreditinteressenten und einem Finanzdienstleister und stellt zu diesem Zweck auf Wunsch den Kontakt zwischen dem Kreditnehmer und dem Finanzdienstleister her. Die auf der Website dargestellten Vergleiche für Finanzierungen und andere Finanzprodukte stellen kein verbindliches Vertragsangebot seitens Zinshelfer oder des jeweiligen Finanzdienstleisters dar. Ein etwaiger Vertragsschluss zwischen dem Nutzer und dem Finanzdienstleister findet außerhalb der Plattform statt. An diesen Verträgen ist Zinshelfer weder als Vertragspartei noch als Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfe einer Vertragspartei oder in sonstiger Weise beteiligt. Insbesondere übernimmt Zinshelfer keine Gewähr für das Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Nutzer und dem Finanzdienstleister oder für die zwischen den Mitgliedern ausgetauschten Informationen.

Vermittlung und Beratung

Als Kreditvermittler besteht die Tätigkeit von Zinshelfer darin, dem Kunden 1. Kreditverträge oder sonstige Kreditierungen vorzustellen oder anzubieten und 2. bei Vorarbeiten oder anderen vorvertraglichen administrativen Tätigkeiten zum Abschluss von Kreditverträgen oder sonstigen Kreditierungen behilflich zu sein. 

Die Kreditvermittlung ist hierbei von Beratungsdienstleistungen zu unterscheiden. Unter Beratungsdienstleistungen ist die Erteilung individueller Empfehlungen an den Kunden in Bezug auf ein oder mehrere Geschäfte in Zusammenhang mit Kreditverträgen zu verstehen. Solche Beratungsdienstleistungen sind in der Kreditvermittlung nicht umfasst und müssen gesondert vereinbart werden. Bietet ein Finanzdienstleister solche Beratungsdienstleistungen an, so hat er dem Kunden über die Beratungsdienstleistung, sowie über die Konditionen, gesondert zu informieren.

§4 Allgemeine Bestimmungen zur Nutzung von Zinshelfer.de

4.1 Nutzungsberechtigung

Die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform (vgl. Ziff. 4.4) sowie die Suche nach Anbietern von Krediten, Finanzierungen und anderen Finanzprodukten stehen grundsätzlich jedem offen, der die in Ziff. 4.2 genannten Voraussetzungen erfüllt. Für die Inanspruchnahme weitergehender Funktionen der Plattform, insbesondere das Berechnen und Einholen von unverbindlichen Angeboten durch den Nutzer oder das Annehmen von Nutzeranfragen durch einen Finanzdienstleister, ist eine vorherige Registrierung erforderlich (siehe Ziff. 4.3). Mit der Nutzung der Plattform stimmen die Besucher und Mitglieder diesen AGB zu.

4.2 Nutzergruppe

Als Nutzer der Website sind Privatpersonen (Verbraucher) und gewerbliche Nutzer zugelassen. 

4.3 Registrierung

4.3.1 Registrierung und Vertretung

Die vollumfängliche Nutzung des Portals setzt eine Registrierung als Kunde oder Partner voraus. Im Rahmen des Registrierungsprozesses werden relevante Daten erfasst. Die Einzelheiten hierzu sind in der Datenschutzerklärung der Zinshelfer.de geregelt. Ein Anspruch auf Registrierung des Mitglieds und Partners und Abschluss eines Nutzungsvertrags mit Zinshelfer besteht nicht. Das sich registrierende Mitglied kann zur Vorlage von Nachweisen über seine Identität aufgefordert werden. Um einen Vertragsabschluss herbeizuführen, muss der Nutzer entsprechende Dokumente bereitstellen.

I4.3.2 Informationspflichten des Kunden

Zur Abwicklung der Kreditanfrage benötigt der Kreditvermittler eine Reihe von Informationen vom Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die vom Finanzdienstleister bei ihm angeforderten Informationen und Unterlagen unverzüglich zu übermitteln. Sofern der Kunde Kreditansuchen bei einer anderen Stelle oder Plattform gestellt hat, ist er dazu verpflichtet, den Finanzdienstleister darüber zu informieren. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass unrichtige und unvollständige Informationen dazu führen können, dass sein Kreditansuchen nicht erfolgreich ist. Sollte es durch schuldhafte Fehlinformationen des Kunden zu einer Kreditauszahlung kommen, haftet der Kunde für die Nachfolgen.

4.4 Urheber- und sonstige Schutzrechte, Nutzungsrechte

4.4.1 Urheber- und sonstige Schutzrechte

Die Plattform und die ihr zugrunde liegende Software und Datenbanken sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt auch für die auf der Plattform veröffentlichten Texte, Bilder, Logos und das Design der Plattform selbst. Die Bereitstellung zur Nutzung der Plattform in dem nach diesen AGB gestatteten Umfang stellt keinen Verzicht auf die Urheberrechte dar.

4.4.2 Nutzungsrechte

Die Plattform darf nur in der durch Zinshelfer vorgesehenen Weise genutzt werden. Zu diesem Zweck erhalten Mitglieder und Besucher ein einfaches, nicht ausschließliches, kündbares und widerrufliches, inhaltlich nach dieser Ziff. 4.4 beschränktes Recht zur Nutzung der Plattform. Dies schließt die Anfertigung von technisch bedingten Vervielfältigungen im Arbeitsspeicher des Nutzers und die Anfertigung von einzelnen Ausdrucken, Kopien oder anderen Vervielfältigungsstücken der über die Plattform angebotenen Inhalte für eigene Zwecke, sofern die vollständige Internetadresse der Plattform deutlich sichtbar angegeben ist, ein. Jede darüber hinausgehende, von diesen Bestimmungen nicht ausdrücklich zugelassene Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Zinshelfer.

Die der Plattform zugrunde liegende Datenbank darf nur mittels der auf der Website bereitgestellten Software abgerufen werden. Ein Ausschöpfen oder Ausspähen der Datenbank mittels anderer Software ist nicht gestattet. Insbesondere ist der automatisierte Zugriff auf die Plattform (sog. Screen Scraping) nicht gestattet. Unzulässig ist weiterhin das systematische Kopieren, Weitergeben, Senden oder Veröffentlichen der Daten in irgendeiner Form, die über die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform und der ihr zugrunde liegenden Datenbank hinausgeht. Unzulässig ist es insbesondere, die Plattform zu nutzen, um Dritten Angebote zu unterbreiten oder für Dritte Angebote einzuholen.

4.5 Inhalte der Plattform

Die Mitglieder und Besucher haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Ausgestaltung oder Ausstattung der Plattform. Sofern keine wesentlichen Pflichten des Nutzungsvertrags berührt werden und es dem Mitglied bzw. Besucher unter Beachtung der berechtigten Interessen der Zinshelfer zumutbar ist, hat Zinshelfer das Recht, die Plattform (einschließlich der URL) oder einzelne Funktionen, Dienste oder Bereiche nach eigenem billigem Ermessen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder ganz oder teilweise, dauerhaft oder vorübergehend einzustellen.

4.6 Verfügbarkeit der Plattform

Die Verfügbarkeit der Plattform beträgt mindestens 98,5% im Jahresmittel. Für eine darüber hinausgehende jederzeitige Verfügbarkeit der Plattform oder der hierauf zur Verfügung gestellten Dienstleistungen übernimmt Zinshelfer keine Gewähr. Der Zugang zur Website kann zeitweise insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten und Softwareaktualisierungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein. Nach Möglichkeit informiert Zinshelfer über Wartungsarbeiten, die voraussichtlich länger als 24 Stunden dauern, im Voraus. Zugangsbeschränkungen können im Übrigen bei technischen Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Zinshelfer liegen, eintreten. Für solche Störungen, Unterbrechungen oder temporäre Unerreichbarkeit der Plattform ist Zinshelfer nicht verantwortlich.

4.7 Partnerprogramme

Zinshelfer bietet über den Bereich Partnerprogramme eine Kooperation mit Unternehmen und Privatpersonen an, dass zur Weiterleitung von Anfragen an Zinshelfer genutzt werden kann. Das Partnerprogramm wird zwischen Zinshelfer und dem jeweiligen Partner in einem separatem Vertrag festgehalten.

§5 Rechtsverhältnis Zinshelfer-Nutzer

5.1 Vergleichserstellung/Anfragen

5.1.1 Vergleichserstellung

(a) Finanzierungsbegehren

Die bei Zinshelfer eingestellten Kredit- und Finanzierungsbegehren stellen eine unverbindliche Aufforderung des Nutzers zur Abgabe von Angeboten durch einen Finanzdienstleister dar. Zum Zwecke der Erstellung von Angebotsvorschlägen durch die Finanzdienstleister ist Zinshelfer berechtigt, die im Zusammenhang mit der Finanzierungsanfrage eingereichten Daten und Dokumente zur Prüfung an die Finanzdienstleister weiterzuleiten. Zinshelfer kann die Übermittlung eines Kredit- und Finanzierungsbegehrens an die Bereitstellung von für die Vergleichserstellung erforderlichen Dokumente knüpfen. Zinshelfer ist berechtigt, den Nutzer zu kontaktieren, um erforderliche Dokumente anzufordern und/oder Nachfragen zum eingestellten Kredit- und Finanzierungsbegehren zu klären. In diesem Fall überprüfen wir diese Dokumente auf Vollständigkeit, Lesbarkeit und Konsistenz. Hierbei arbeiten wir ggfs. mit externen Dienstleistern zusammen, welche die Informationen aus den empfangenen Bildern und Texten extrahieren und uns maschinenlesbar aufbereitet zur Verfügung stellen. Die Möglichkeit, diese Dokumente direkt über die Plattform hochzuladen, stellt allein eine Arbeitserleichterung für den Kreditnehmer dar und ersetzt keine umfassende Kreditwürdigkeitsprüfung hinsichtlich Ihres Wunschkredits durch die Bank.

(b) Ausschluss der Verpflichtung zum Tätigwerden

Der Nutzer erteilt Zinshelfer keinen exklusiven Alleinvermittlungsauftrag. Insofern besteht seitens Zinshelfer keine Verpflichtung zum Tätigwerden.

(c) Bereitstellung der Angebotsvorschläge

Auf Basis der vom Nutzer eingestellten Kredit- und Finanzierungsbegehren und der eingereichten Unterlagen können Finanzdienstleister entsprechende Angebotsvorschläge abgeben. Dem Nutzer werden die von den Finanzdienstleistern abgegebenen Angebotsvorschläge per Email übermittelt.

(d) Umfang der eingeholten Angebotsvorschläge

Zinshelfer gewährleistet keine Angebotserstellung. Zinshelfer gewährleistet auch nicht, sämtliche am Markt befindlichen Finanzdienstleister in die Darstellung der Angebotsvorschläge einzubeziehen und hat ebenso keinen Einfluss darauf, welche Finanzdienstleister dem Nutzer ein Angebot vorschlagen.

(e) Regelungen hinsichtlich der Angebotsvorschläge und Unterlagen der Finanzdienstleister

Die von Zinshelfer übermittelten Vorschläge über Preise und Konditionen von Darlehen und sonstigen Finanzprodukten beruhen auf den Angaben des jeweiligen Finanzdienstleisters. Zinshelfer gibt weder eine Zusicherung über die Eignung, Verfügbarkeit oder Qualität der dargestellten Angebotsvorschläge, noch hinsichtlich des Zustandekommens eines Darlehens- bzw. Finanzierungsvertrags mit einem Finanzdienstleister. Zinshelfer bemüht sich bei der Einholung der Angebotsvorschläge der Finanzdienstleister um ständige Aktualität und Richtigkeit. Leistungs- bzw. produktbezogene Informationen beruhen auf den Angaben der jeweiligen Finanzdienstleister. Zinshelfer trifft keine Verpflichtung, die von den Finanzdienstleistern abgegebenen Angebotsvorschläge zu überprüfen. Eine Haftung von Zinshelfer für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Angebotsvorschläge ist ausgeschlossen. Zinshelfer stellt, sofern vorhanden, vom Finanzdienstleister übermittelte Vertragsdokumente bereit. Für den Inhalt der bereitgestellten Vertragsdokumente, der weiteren Informationen des Finanzdienstleisters und von diesem verlinkte Seiten übernimmt Zinshelfer keine Haftung.

5.1.2 Anfragen

Durch Auswahl eines Finanzdienstleisters bzw. eines Angebotsvorschlages aus dem Vergleich des Nutzers abrufbaren Liste zu dem jeweiligen Finanzierungsbegehren, gibt der Nutzer ein verbindliche Beauftragung zur Kreditvermittlung gemäß §655 ff. BGB grundsätzlich kostenfrei und völlig unverbindlich. Die Anfrage leitet Zinshelfer an den ausgewählten Finanzdienstleister weiter.

Der Nutzer willigt ein, dass die Entscheidung der Banken/ Kreditvergabepartner Zinshelfer mitgeteilt werden und bevollmächtigt Zinshelfer, entsprechende Vertragsangebote der Banken/ Kreditvergabepartner zur Weiterleitung an den Nutzer entgegenzunehmen. Zinshelfer nutzt für die Verarbeitung personenbezogener Daten auch externe Dienstleister. Hierzu werden die personenbezogenen Daten an die externen Dienstleister übermittelt. Weiterhin erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass die kontoführende Bank des Nutzers dazu ermächtigt wird, den jeweils infrage kommenden Banken/ Kreditvergabepartnern allgemein gehaltene bankübliche Auskünfte zu erteilen. Es ist dem Nutzer bekannt, dass eine verbindliche Kreditzusage nur von einer Bank selbst gegeben werden kann. Kreditzusagen können von den Banken grundsätzlich jederzeit widerrufen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich Abweichungen zu den von dem Nutzer unterbreiteten Angaben herausstellen. Bei volldigitalen Kreditprodukten können Abweichungen dazu führen, dass bereits die elektronische Antragstellung nicht erfolgreich ist.

Banken / Kreditvergabepartner übermitteln Zinshelfer Angaben über den Status der Kreditanfrage, fehlende Unterlagen oder Ablehnungsgründe, damit Zinshelfer diese Informationen ausschließlich im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit, insbesondere für die individuellen Dienstleistungen bzgl. der konkreten Kreditanfrage und zur kompetenten Unterstützung bei weiteren Antragstellungen nutzen kann.

Zinshelfer wird auf Anfrage über die aktuelle Restschuld und die aktuelle Restlaufzeit des laufenden Kredites von den Banken informiert. Im Umfang der Einwilligung in diese AGB werden die Banken vom Bankgeheimnis befreit.

5.2 Bonitätsprüfung

Im Rahmen der Vergleichserstellung erfolgen Bonitätsprüfungen seitens der Banken/ Kreditvergabepartner. Hierzu erfolgt eine Weiterleitung der eingegebenen Daten an die entsprechenden Wirtschaftsauskunfteien. Nähere Informationen hierzu enthält die Datenschutzerklärung der Zinshelfer.

5.3 Identifikation / Unterzeichnung

Um Zeit und Aufwand zu sparen, haben Nutzer im Rahmen der Vorbereitung Ihrer Kreditanfrage bei einigen Banken und Kreditvergabepartnern die Möglichkeit, sich online per Video zu identifizieren. Hierzu werden Nutzer auf eine separate Seite weitergeleitet, auf der Ihre Identität mittels Personalausweis oder Reisepass und einer einen speziellen Authentifizierungscode beinhaltenden SMS über eine spezielle Schnittstelle durch den jeweiligen Identifizierungsdienstleister überprüft wird. Die Deutsche Post AG bietet zudem eine Identifizierung in der Postfiliale an. Die Zuordnung der auf diesem Wege erlangten Legitimationsdaten des Nutzers erfolgt direkt durch die Identifizierungsdienstleister, und einzig und allein für die Bank. Zudem kann auch aus rechtlichen Gründen (z.B. aufgrund Geldwäschegesetz, Abgabenordnung etc.) eine Identitätskontrolle zum Beispiel unter Einschaltung eines Identifizierungsdienstleisters erforderlich sein.

Neben der klassischen eigenhändigen Signatur der Vertragsdokumente und der postalischen Übersendung an das kreditgebende Institut, ermöglichen die o.g. Identifizierungsdienstleister für ausgewählte Banken und Kreditvergabepartner alternativ auch die Einholung einer sog. Qualifizierten Elektronischen Unterschrift (QES).

Einige Banken stellen den Kreditinteressenten die Kreditunterlagen zur Unterschrift postalisch zur Verfügung. Dies dient der Vereinfachung des Antragprozesses für die Kunden. Für einige Banken übernimmt Zinshelfer den Postversand der Kreditunterlagen, ggf. auch mit Unterstützung von Subdienstleistern.

5.4 Pflichten des Nutzers gegenüber Zinshelfer

5.4.1 Pflichten hinsichtlich hinterlegter Daten

Die bei Zinshelfer hinterlegten Informationen und personenbezogenen Daten des Nutzers sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

5.4.2 Einstandspflicht des Nutzers für angegebene Daten und übersandte Dokumente

Der Nutzer hat die für die Eintragung auf der Plattform notwendigen Informationen, Daten und Inhalte, insbesondere die zwecks Weiterleitung an die Finanzdienstleister zur Verfügung gestellten Dokumente, sowie Verlinkungen auf andere Websites auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Der Nutzer übernimmt die alleinige Verantwortung für deren Rechtmäßigkeit seiner Daten. Insbesondere steht der Nutzer dafür ein, dass er berechtigt ist, die Informationen, Daten und Inhalte auf der Website einzustellen bzw. an Zinshelfer zu übersenden.

§6 Rechtsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Finanzdienstleister

6.1 Kommunikation

Die Kommunikation zwischen dem Finanzdienstleister und dem Nutzer erfolgt grundsätzlich unter Verwendung der auf der Plattform vorhandenen Funktionen. Nichtsdestotrotz ist der Finanzdienstleister oder Zinshelfer nach Übermittlung der persönlichen Daten des Nutzers berechtigt, den Nutzer zur Klärung bestehender Fragen und zum Zwecke eines Vertragsschlusses direkt (telefonisch oder auf sonstige Weise) zu kontaktieren.

6.2 Vertragsschluss

Der Vertragsabschluss über das ausgewählte Produkt erfolgt ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Finanzdienstleister. Zinshelfer ist insofern weder Vertreter, noch Partei dieses Vertrages. Die Täigkeiten von Zinshelfer beschränken sich lediglich auf die Vermittlung. Dementsprechend sind Finanzdienstleister und Nutzer allein für den Inhalt und den Abschluss dieser Verträge sowie für deren Umsetzung verantwortlich. Für einen Vertragsschluss zwischen dem Nutzer und dem Finanzdienstleister gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Finanzdienstleisters. 

§7 Nutzungsgebühren/Provisionsanspruch

7.1 Unentgeltlichkeit der Nutzung der Plattform

Die allgemeine Nutzung des Portals ist grundsätzlich kostenfrei möglich.

7.2 Provisionsanspruch gegenüber Finanzdienstleister

Für die erfolgreiche Vermittlung eines Vertragsabschlusses zwischen dem Nutzer und dem Finanzdienstleister erhebt Zinshelfer vom jeweiligen Finanzdienstleister eine Provision, deren Höhe Zinshelfer und der Finanzdienstleister individuell vereinbaren werden. Die Provision ist zu leisten, wenn es aufgrund der Vermittlungstätigkeit von Zinshelfer zu einem Vertragsschluss zwischen dem Nutzer und dem Finanzdienstleister gekommen ist. Die Höhe der Provision wird im zu vermittelnden Kreditvertrag und/oder in den vorvertraglichen Informationen zum Kreditvertrag ausgewiesen. 

§8 Datenschutz, Datensicherheit, Geistiges Eigentum

8.1 Datenschutz

Personenbezogene Daten der Mitglieder und Besucher der Plattform behandelt Zinshelfer vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Der Umgang mit personenbezogenen Daten durch Zinshelfer bzw. durch von Zinshelfer beauftragte Dritte ist in den Regelungen zum Datenschutz und der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung geregelt. Der Finanzdienstleister verpflichtet sich gegenüber Zinshelfer und gegenüber dem Nutzer zum vertraulichen Umgang mit den übermittelten Daten und Informationen unter Berücksichtigung der jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze. Des weiteren findet die aktuelle Datenschutzerklärung von Zinshelfer Anwendung. Diese ist abrufbar unter https://www.zinshelfer.de/datenschutz.

8.2 Datensicherheit

Zinshelfer stellt durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass die auf der Plattform eingestellten Daten und die über die Plattform geführte Kommunikation vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt werden. Die Mitglieder sind unabhängig hiervon und unbeschadet weitergehender gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, die von ihnen zur Verfügung gestellten Daten außerhalb der Plattform in geeigneter Form zu speichern oder in Papierform vorzuhalten.

8.3 Geistiges Eigentum

Es gelten die gesetzlichen Regelungen zu geistigem Eigentum. Sonstige geistige Schutzrechte und Urheberrechte aller Art, die im Rahmen der Nutzung der Plattform entstehen, bzw. sofern das Recht selbst nicht übertragbar ist, alle ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte daran (mit allen Rechten, so als ob die Gesellschaft Eigentümer des geistigen Schutzrechts wäre), werden hiermit soweit möglich im Voraus auf die Gesellschaft übertragen, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

§9 Haftungsbeschränkung

Zinshelfer haftet nicht für den Erfolg der Vermittlungsbemühungen.

9.1 Keine Haftung für vermittelte Dienste und Leistungen

Soweit Zinshelfer den Zugang zu Datenbanken oder Diensten Dritter vermittelt, haftet Zinshelfer weder für Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Datenschutz, die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität sowie die Freiheit von Rechten Dritter bezüglich der durch das Mitglied erhaltenen Daten, Informationen und Programme. Als Vermittlung zum Zugang zur Nutzung gilt auch die automatische und kurzzeitige Vorhaltung fremder Inhalte auf der Plattform. Zinshelfer haftet ebenfalls nicht für aus einem zwischen Nutzer und Finanzdienstleister vermittelten Vertrag resultierende Ansprüche einer Partei. Insbesondere ist Zinshelfer nicht für Schäden, Nicht- oder Schlechtleistungen, die aus diesem Vertrag erwachsen, verantwortlich und gibt insofern auf der Plattform auch keinerlei Zusicherungen oder Garantien über die Eignung, Verfügbarkeit oder Qualität der auf der Plattform dargestellten Angebotsvorschläge ab.

Zinshelfer gewährleistet nicht, sämtliche am Markt befindliche Banken in dem gewählten Leistungssegment in die Darstellung der Angebote einzubeziehen. Zinshelfer gibt keinerlei Zusicherung über die Eignung, Verfügbarkeit oder Qualität der dargestellten Angebote und übernimmt keinerlei Haftung für die Verfügbarkeit der dargestellten Leistungen. Verantwortlich dafür ist die jeweilige Partnerbank oder der Kreditvergabepartner bzw. seine Bank, mit dem der Nutzer den Kreditvertrag schließt. Die durch Zinshelfer zur Verfügung gestellten Informationen stellen keine Zusage, Garantie oder Zusicherung dar.

Der Kreditnehmer ist verpflichtet, von der Partnerbank oder dem Kreditvergabepartner – ggf. über Zinshelfer – erhaltene Vertragsunterlagen unverzüglich auf Korrektheit zu überprüfen und bei Abweichungen die jeweilige Partnerbank oder Kreditvergabepartner über die Abweichungen zu informieren.

Der Kreditnehmer stellt Zinshelfer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund fehlerhafter oder rechtswidriger Angaben des Kreditnehmers gegenüber Zinshelfer geltend machen. Fehlerhafte Angaben sind auch solche, die durch Verstoß gegen die Prüfpflicht nach automatischer Vervollständigung oder Dateneingabe durch einen Bevollmächtigten entstanden sind.

§10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

10.1 Erfüllungsort

Erfüllungsort für die gegenseitigen Leistungen aus dem Nutzungsvertrag ist der Sitz von Zinshelfer.

10.2 Zuständiges Gericht

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand am Sitz von Zinshelfer vereinbart.

10.3 Rechtswahlklausel

Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.

§11 Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, soll der Bestand der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt werden. In diesem Fall tritt an die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung die anwendbare gesetzliche Vorschrift. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

Haftungsausschluss

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